Ein hohes Gut, aber nicht das Höchste – die Meinungsfreiheit

„Wer A sagt, der muss nicht B sagen. Er kann auch erkennen, dass A falsch war.“ 

Bertold Brecht 

Für die Mehrheit der Deutschen, ist das Recht auf Meinungsfreiheit in Deutschland gesichert. Dennoch schmücken Aussagen wie: „Was darf ich überhaupt noch sagen?“ oder „Ich muss sehr aufpassen, zu welchen Themen man sich wie äußert!“, die kürzlich veröffentlichte Studie zum Forschungsfeld „Grenzen der Freiheit“. Das Institut für Demoskopie Allensbach, bestätigt zudem, dass annähernd zwei Drittel davon überzeugt sind, dass es heute viele ungeschriebene Gesetze gibt, die eine freie Meinungsäußerung zu bestimmten Themen besonders im öffentlichen Raum einschränken.

Es stellt sich berechtigt die Frage, welche Themen denn zu heikel sind, über die man sich nicht zu sprechen traut? Für eine zurückhaltende und distanzierte Einstellung sorgt, die Meinungsbekundung zu Muslimen und dem Islam, die Nazizeit und die Juden. Das Schlusslicht stellen Themen wie der Rechtsextremismus und die AfD dar. Es bleibt aber nicht nur dabei, denn die Shell-Jugendstudie ergab, dass mehr als die Hälfte auch mitteilt: „Das es ihnen auf die Nerven geht, dass einem immer mehr vorgeschrieben wird, was man sagen darf und wie man sich zu verhalten hat.“- so gaben 68 Prozent der Befragten zwischen 15 und 25 Jahren an, dass die Aussage “In Deutschland darf man nichts Schlechtes über Ausländer sagen, ohne gleich als Rassist beschimpft zu werden” voll und ganz oder eher stimme. Nicht zu vergessen ist, dass dieses Jahr die freiheitlichste Verfassung der Deutschen Geschichte – das Grundgesetz seinen 70. Geburtstag feiert. Sollte denn nun nach 70 Jahren, die Meinungsfreiheit in einem demokratischen Land wie Deutschland, in Gefahr sein? 


Artikel 5 (1) des Grundgesetzes legt fest: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“

Was kreiert denn nun, trotz einer fundamentalen Freiheitsbasis in unserer Gesellschaft, das Gefühl von Unfreiheit? Meinungsfreiheit führt de facto zur Meinungsvielfalt und das wiederum zu diversen Unterschieden. Es wäre ja fatal, wenn A sich aus einer verfälschten Quelle Informationen beschafft und an B weitergibt, B aber im Bilde der Wahrheit ist und nichtsdestotrotz gezwungen wird die selbe Meinung wie A einzunehmen. Tatsache ist, dass in einer polarisierten Gesellschaft nun Unterschiede in der Denkweise, in der Informationsdarstellung und in deren Aufnahme durch vielfältige Wege zu konstatieren sind. Ist es tatsächlich das, was ein Gefühl von Unfreiheit kreiert? Die Vielfalt im Zusammenleben prägt unser Hier und Jetzt und auch die Zukunft. Damit muss sich jeder einzelne Akteur dieser sozialen Gesellschaft, anvertrauen und kann nicht die Augen vor der Realität verschließen. 

Vorfälle wie, die verhinderte Buchlesung des ehemaligen Innenministers Thomas Maizière in Göttingen und nun die zweimal niedergebrüllte Vorlesung, des AfD-Gründers und Wirtschaftsprofessor Bernd Lucke an der Hamburger Universität, führten zu einem sehr lebendigen Austausch über die Meinungsfreiheit in Deutschland und wie es diese nun zu verteidigen gilt. Waren die Proteste der Studenten gerechtfertigt? Oder hätten diese, eine beherrschte innere Haltung einnehmen sollen? 

Zweifelsohne gibt es für alles gewisse Grenzen, wie für jeden Aspekt des Lebens ein Verhaltenskodex existiert. Dieser Kodex wird auch von der friedlichen Lehre des Islams vorgegeben und von den gläubigen Muslimen an den Tag gelegt. Mit Nachdruck, betont der Heilige Qur`an die Gewissensfreiheit, die Argumentation und den Gebrauch der Vernunft. Beim Studium des heiligen Buches wird deutlich, dass der reine und ursprüngliche Islam, wie er vom Propheten Muhammad (Frieden und Segen Allahs seien auf Ihm) gelehrt und vorgelebt wurde, Vorreiter der Meinungsfreiheit ist – so finden wir folgenden Vers vor: 

„Rufe auf zum Weg deines Herrn mit Weisheit und schöner Ermahnung, und streite mit ihnen auf die beste Art.“

(16:126)

Demzufolge, soll eine Argumentation und die Teilung der eigenen Meinung nur mit Weisheit und einem besonnenen Ausdruck zur Geltung gebracht werden. Seine Heiligkeit, Kalif und Oberhaupt der weltweiten Ahmadiyya Muslim Jamaat, Hadhrat Mirza Masroor Ahmad (Möge Allah sein Helfer sein) betonte anlässlich einer Ansprache, dass die Meinungsfreiheit keineswegs ein Freischein dafür sei, dass mit den Gefühlen anderer gespielt wird und diese gar verletzt werden. Wenn mit der Freiheit auch Stolz empfunden wird, so sei klargestellt, dass es sich hierbei um jene Form von Freiheit handle, die nicht zum Fortschritt, sondern zum Verfall führe. 

Unglücklicherweise ist festzustellen, dass „Hassreden“, fremdenfeindliche Kommentare in Internetforen, rassistische Beschimpfungen in der Öffentlichkeit oder antisemitische Äußerungen keine Randphänomene mehr darstellen, sondern mittlerweile auch in der tagespolitischen als auch in der rechtswissenschaftlichen Diskussion seit langer Zeit eine Rolle spielen. Bei dessen Einführung, wurde die Meinungsfreiheit als das „kostbarste Recht der Menschen“ bezeichnet.

Heute wird es in unserem global vernetzten Dorf, von manch einem eher als ein Instrument der Unruhestiftung ausgenutzt, als eines, dass für Gerechtigkeit und Frieden unter den Mitmenschen sorgt. Jeder darf dieses hohe Gut, für sich nutzen und darf seine Meinung kundtun ohne eine Strafe zu befürchten. Dennoch gibt es Fälle, welche die Justiz verfolgt, denn auch seine Meinung zu äußern, hat Grenzen. Nämlich dort wo die Grundrechte verletzt und die Belange anderer Menschen beeinträchtigt werden. Dort wo Meinungsfreiheit und Toleranz herrscht, sollte auch stets der Respekt für die Menschen vorzufinden sein, diesem gilt es mit all seinen zugehörigen Werten und Gefühlen zu schützen.

Denn die Würde des Menschen steht über allem, auch über der Meinungsfreiheit.

Quellen:

  • https://www.ifd-allensbach.de/studien-und-berichte/faz-monatsberichte.html (aufgerufen am 17.11.2019) 
  • https://www.shell.de/ueber-uns/shell-jugendstudie/_jcr_content/par/toptasks.stream/1570708341213/4a002dff58a7a9540cb9e83ee0a37a0ed8a0fd55/shell-youth-study-summary-2019-de.pdf (aufgerufen am 17.11.2019)
  • https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html (aufgerufen am 17.11.2019)
  • Hz. Mirza Masroor Ahmad. „Der Islam und die Freiheit des Gewissens“. Frankfurt am Main: Verlag der Islam. 

Veröffentlicht in: Islam